Leichte Sprache

Merkmale

Leichte Sprache folgt festen Regeln.
 

Einfache Worte, kurze Sätze

Ein Satz - eine Aussage.  Leichte Sprache zeichnet sich durch kurze Sätze aus. 
Es werden kurze, einfache Worte verwendet, die der Zielgruppe bekannt sind.
Das bedeutet, Redewendungen und bildliche Sprache kommen in der Leichten Sprache nicht vor. 
Lange Worte werden für die bessere Lesbarkeit getrennt. 
Entweder mit dem Mediopunkt oder dem Bindestrich. 

Bilder

Bilder gehören zur Leichten Sprache zwingend dazu. 
Sie schaffen Orientierung im Text und zusätzliches Verständnis.

Keine Fremdwörter

Der Verzicht auf Fremdwörter hängt von der definierten Zielgruppe ab.
So verfügen junge Menschen mit Lernschwierigkeiten über einen anderen Sprachschatz wie etwas ältere Menschen aus dieser Zielgruppe. 
Fachbegriffe, die unverzichtbar für das Verständnis des Textes sind, werden extra erklärt

Die Prüfgruppe

Menschen mit Lernschwierigkeiten prüfen die Übersetzung und die dazugehörigen Bilder auf Verständlichkeit.

Qualitätskriterien

Es gibt verschiedene Regelwerke, die das gleiche Ziel haben - verständliche Information, die verstanden wird.

  • Easy-to-read/ Inclusion Europe, Europäische Regeln für leicht lesbare Information
  • Netzwerk Sprache, Leichte Sprache - ein Ratgeber
  • Uni Hildes-heim, Leichte Sprache - das Regelbuch (Christiane Maaß)
  • Deutsche Institut für Normung, DIN SPEC 33429 – Empfehlungen für Deutsche Leichte Sprache.
Mehrere Buchstabensteine liegen unsortiert auf einer weißen Fläche

Das Recht auf Leichte Sprache

Teilhabe ist Menschenrecht. Mit verschiedenen Gesetzen und Verordnungen soll Menschen mit Lernschwierigkeiten ermöglicht werden, selbstbestimmt am Leben in der Gemeinschaft teilzuhaben. 

Zum Leben in der Gemeinschaft gehört auch die barrierefreie Zugänglichkeit zu Informationen.

Nur wer versteht, was von ihm verlangt wird, kann dies auch umsetzen.

In diesen Gesetzen findet sich das Recht auf Leichte Sprache und barrierefreie Kommunikation:

  • Grundgesetz, Artikel 3
  • UN-Behindertenrechtskonvention, Artikel 9 sieht den gleichberechtigten Zugang zu Information und Kommunikation vor
  • Behindertengleichstellungsgesetz § 11 Träger öffentlicher Gewalt sollen mit Menschen mit geistigen Behinderungen und Menschen mit seelischen Behinderungen in einfacher und verständlicher Sprache kommunizieren. Auf Verlangen sollen sie ihnen insbesondere Bescheide, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtliche Verträge und Vordrucke in einfacher und verständlicher Weise erläutern.
  • Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung des Bundes (BITV 2.0) : Internetseiten aller öffentlichen Stellen wie Bundeseinrichtunge, Landeseinrichtungen und Kommunen müssen Informationen in Leichter Sprache zur Verfügung stellen.
  • Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ab Juni 2025: Alle Unternehmen, die Produkte und Dienstleisutngen im Internet anbieten, müssen ihre Internetseiten barrierefrei gestalten
Logo Text·studio Heike Goller-Lenz. Das Wort Text·studio ist mit bunten Punkten unterstrichen.

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